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Wir über uns
Gremien
Der Caritasverband ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein. Er ist ein Zusammenschluss seiner Mitglieder.
Verbandsgremien sind:
Die Mitgliederversammlung
Der Caritasverband ist ein Zusammenschluss seiner
- persönlichen Mitglieder
- korporativen Mitglieder (sozial-caritativer Instutitionen)
- Fachverbände (Christliche Konferenzen Deutschland (CKD), Kreuzbund, Malteser Hilfsdienst (MHD), Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF), Sozialdienst Katholischer Männer (SKM), Vinzenskonferenzen)
Die Zahl der Mitglieder im Caritasverband Rhein-Hunsrück-Nahe e.V. beträgt derzeit etwa 1500.
Die Mitgliederversammlung wird mindestens alle zwei Jahre einberufen
- berät über Grundfragen der Caritas sowie über die Bildung von Schwerpunkten
- beschließt die Satzung und gegebenenfalls Satzungsänderungen
- wählt den Caritasrat
Satzungsgemäß ist die Mitgliederversammlung höchstes verbandliches Gremium.
Der Caritasrat
Dieses Verbandsgremium besteht aus höchstens 25 Personen, darunter die Mitglieder des Vorstands. Er tagt mindestens einmal pro Jahr.
Der Caritasrat
- wählt die Vorstandsmitglieder
- entscheidet über Fragen grundsätzlicher Bedeutung
- beschließt den Gesamthaushaltsplan einschließlich Stellenplan
- legt der Mitgliederversammlung einen Bericht über seine Tätigkeit und die Haushaltslage vor
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus
- dem amtierenden Vorsitzenden
- den Geschäftsführungen im Verband
- mindestens drei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern
Zu den Vorstandsaufgaben zählen:
- Erstellen der Jahresrechnung
- Vorlage des Haushaltsplans zur Genehmigung durch den Diözesan-Caritasverband
- Beschluss von Rechtsgeschäften
(Grundstücke, Baumaßnahmen, Kauf- oder Mietverträge und ähnliches) - Entscheidung über die Aufnahme von persönlichen und korporativen Mitgliedern
- Beratung über Haushalts- und Stellenpläne sowie deren Vorlage beim Caritasrat
- Vorlage eines Tätigkeitsberichts beim Caritasrat
